Im KfW-Energieeffizienzprogramm sind bislang neben den in der KfW Beraterbörse für das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ zugelassenen Energieberatern auch Sachverständige zugelassen, die in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten. Nun werden für das KfW-Energieeffizienzprogramm zusätzlich zu den Sachverständigen der KfW Beraterbörse alle Energieberater anerkannt, die über die folgenden Voraussetzungen verfügen: Hersteller-, Anbieter- und Vertriebsneutralität, ein (Fach-)Hochschulstudium in den Fachbereichen Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften oder einer anderen geeigneten Fachrichtung, eine Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung durch Zertifikate, Kurse oder Lehrgänge sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Energieberatung. Die Voraussetzungen weisen die Berater im Rahmen einer Selbstauskunft in der Bestätigung zum Kreditantrag nach. Zukünftig entfällt die „Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Investitionsmaßnahme KfW-Energieeffizienzprogramm“, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bislang nach Abschluss des Vorhabens bei der Hausbank einreichen mussten.
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