Seit 1. April ist die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Für die beiden KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung“ gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Bislang war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an z. B. Rathäusern und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude.