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KfW Förderbank

Anpassung der Förderbedingungen

Laut Mitteilung der KfW-Förderbank werden auf Grund der Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) einzelne Förderbedingungen der wohnwirtschaftlichen Programme angepasst. Demnach gelten die Änderungen der Programmbedingungen grundsätzlich für alle Anträge, die ab dem 1.10.2007 bei der KfW eingehen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 30.11.2007 (Antragseingang KfW) gelten weiter die bisherigen Programmbedingungen für Kredit- und Zuschussanträge in den Programmen CO2-Gebäudesanierung (Programm 130, 430), Wohnraum Modernisieren Öko-Plus (Programm 143) und Ökologisch Bauen (Programm 144, 145) parallel zu den überarbeiteten Programmbedingungen. Weiter informiert die KfW, dass sie als ersten Schritt im Rahmen eines Qualitätssicherungskonzeptes für ihre Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren Vorort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen, gegebenenfalls durch einen unabhängigen externen Sachverständigen, durchführen wird.

https://www.kfw.de/kfw.de.html

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