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Kermi

Voreingestellte Ventile förderfähig

Werden in einer Heizanlage ausschließlich Heizkörper von Kermi mit kv-voreingestellten Ventilen installiert, reicht diese Maßnahme nach Angaben des Herstellers bereits aus, um den für staatliche Fördermaßnahmen notwendigen Nachweis des ordnungsgemäßen hydraulischen Abgleichs zu erbringen. Die bislang notwendigen Berechnungen können entfallen. Studien haben ergeben, dass die werksseitig voreingestellten Ventile mit dem hydraulischen Abgleich gemäß der Leistungsbeschreibung der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ e. V.) gleichzusetzen sind. Als Randbedingung für die KfW-Programme ist dabei zu beachten, dass diese Gleichsetzung in Gebäuden mit bis zu 500 m² Nutzfläche gilt, je mit einer Pumpe versorgten Heizstrang. Dabei ist der maximale Strangdifferenzdruck einzuhalten. Zur Optimierung der Pumpenleistung und um Strömungsgeräuschen im Ventil vorzubeugen, ist gegebenenfalls die Installation eines Strangreglers vorzusehen. Dieses Forschungsergebnis wird auch von der KfW als vollständiger Nachweis für den hydraulischen Abgleich, d. h. die Massenstrombegrenzung anerkannt. Für den Nachweis steht auf der Website des VdZ e. V. sowie auf der Kermi-Website ein mit der KfW abgestimmtes Formular zur Anlage beim Förderantrag zum Download bereit. Dies kann beim Einsatz von Kermi Heizkörpern mit kv-voreingestellten Ventilen in kurzer Zeit ausgefüllt werden. Mit der Bestätigung des hydraulischen Abgleichs durch das ausführende Fachunternehmen sind die Fördervoraussetzungen erfüllt.

https://www.kermi.com/de/de/raumklima/ und https://www.vdzev.de/

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