Kommunen in Baden-Württemberg können wieder alle drei Programmteile des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus in Anspruch nehmen. Seit dem 5. Juli gibt es neue Fördergelder aus dem Kommunalen Beratungsprogramm. Finanziell unterstützt werden etwa Energiesparprojekte an Schulen und Kindergärten, die Gründung neuer regionaler Energieagenturen, die Teilnahme am European Energy Award und Energiediagnosen für kommunale Nichtwohngebäude. Antragsschluss ist der 30. November. Die Fördervoraussetzungen und die Höhe der Förderung haben sich nicht geändert. Für das bereits im Mai gestartete Kommunale CO2-Minderungsprogramm hat das Umweltministerium die Antragsfrist bis zum 31. Oktober verlängert. Der Programmteil Modellprojekte steht unverändert zur Verfügung. Die Landesenergieagentur KEA nimmt die Anträge entgegen. Die aktuellen Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es online beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.