Ein primäres Ziel der Landesregierung ist es, den Kohlendioxidausstoß von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg nachhaltig und effizient zu senken. Deshalb hat sie jetzt die Antragsfrist für das Kommunale CO2-Minderungsprogramm bis einschließlich 31. Oktober 2010 verlängert. Es richtet sich an Gemeinden und Landkreise des Landes Baden-Württemberg, deren Mehrheitsgesellschaften sowie selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Der Zuschuss wird an der Höhe der erzielten CO2-Minderung gemessen. Anträge können bei der Landesenergieagentur KEA eingereicht werden. Die Förderbedingungen und Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm stehen im Internet bereit.