Das Umweltministerium unterstützt die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg länger als ursprünglich geplant. Dafür wurden Fristen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus geändert: Anträge im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm können nun bis 30. November 2013 gestellt werden. Das Allgemeine Beratungsprogramm und alle Teile des Vereinsprogramms sind bis 31. März 2014 geöffnet. Von der Verlängerung profitieren kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen und andere Eigentümer von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg sowie Vereine. Der kommunale Programmteil bleibt hiervon unberührt. Die Landesenergieagentur KEA betreut das Förderprogramm fachlich. Anträge nimmt die L-Bank entgegen.