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ift Rosenheim

Neue Richtlinie für Passivhaustauglichkeit

Das energetische Anforderungsniveau am Gebäude entwickelt sich stetig weiter in Richtung Passiv- bzw. Nullenergiehaus. Damit die Hersteller die geforderten Werte nachweisen können, wurde die Richtlinie WA-15/2 erarbeitet, in der die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit der genannten Bauelemente auf der Grundlage von EN-Normen festgelegt wird. Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Wärmeverluste von Fenstern, Außentüren und Fassaden sowie von Baukörperanschlüssen für übliche Wandaufbauten von Passivhäusern. Hersteller und Planer haben damit die Sicherheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung nach der jeweiligen Produktnorm verwendet werden können. Zusätzlich werden weitere Leistungseigenschaften sowie Baukörperanschlüsse hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gemäß RAL-Montage bewertet.

http://www.ift-rosenheim.de/Literaturverkauf

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