Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) hat seine Vereinssatzung erneuert. Wesentliche Neuerungen sind, dass die Satzung und die Geschäftsordnung zusammengeführt wurden. Geregelt wurden außerdem die Modalitäten für die Wahl, die Nachwahl sowie für den Rücktritt des Vorstandes. In die Satzung eingebunden wurden zudem die Rahmenbedingungen für Fördermitglieder. „Die neue Satzung entspricht nun vollständig modernem Vereinsrecht nach BGB“, sagte Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH-Bundesverbandes. An der Versammlung haben 45 Delegierte aus derzeit 17 Mitgliedsvereinen teilgenommen. Weitere Vereine werden gerade in Sachsen-Anhalt und Hamburg gegründet. Damit erweitert sich der Bundesverband demnächst auf 19 Mitgliedsvereine.