Zum 1. April wird von der KfW der Effizienzhausstandard KfW-Effizienzhaus Denkmal eingeführt. Unter dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren wird die Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu Konditionen des Effizienzhauses 115 (2,5 % Tilgungszuschuss) angeboten. Hierbei gelten die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben. Durchzuführen sind jedoch die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste. Ergänzend ist eine „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ zu verwenden. Auf diesem Formular bestätigt der Antragssteller die Denkmaleigenschaft des Gebäudes.
Energieberater für Baudenkmale
Für die Sanierung zum „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ und unabhängig von der Förderstufe für alle Sanierungen bzw. Umwidmungen von Baudenkmalen sind ausschließlich qualifizierte „Energieberater für Baudenkmale“ zugelassen. Diese sind in der Expertenliste unter
https://www.energie-effizienz-experten.de/
zu finden. Die Prüfung erfolgt durch die Koordinierungsstelle „Energieberater für Baudenkmale“, vertreten durch die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger und die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
Der Energieberater für Baudenkmale muss über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, TGA oder Bauphysik und eine abgeschlos ...