Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verlängert sich bis zum 30. September 2014. Davon profitieren die Experten mit einer Weiterbildung gemäß den Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung, die sich noch nicht in die Liste für die KfW-Programme eingetragen haben. Sie können sich nun bis 30. September 2014 weiterhin mit einem Nachweis von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen. Diese Übergangsregelung galt zunächst nur bis Ende 2013. Die Eintragungsanforderungen sind unter https://www.energie-effizienz-experten.de//uebergangsregelung nachzulesen. Außerdem wird die Möglichkeit, sich über Referenzobjekte für die KfW-Programme einzutragen, nicht mehr zeitlich begrenzt. Dadurch können sich auch in Zukunft Experten eintragen, die sich ihre Expertise über Berufserfahrung angeeignet haben. Sie müssen mindestens zwei abgeschlossene, energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) geplant haben. Die Bilanzierung muss nach der EnEV 2009 erfolgen. Die Antragsberechtigung als Vor-Ort-Berater (BAFA) ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die Anforderungen des BAFA. Experten, die sich nur für die KfW-Programme eintragen möchten, müssen nicht beim BAFA antragsberechtigt sein. Die Neuregelungen haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW entschieden. Hintergrund ist die erhöhte Nachfrage zur Eintragung und nach den Fortbildungen. Saisonal bedingt absolvieren viele Experten erst jetzt die Fortbildungen. Mit der Verl&au ...