Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Clearingstelle EEG

“Anlagensplitting“ soll verhindert werden

Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird Strom aus kleineren Anlagen grundsätzlich höher vergütet als Strom, der in großen Anlagen produziert wird. Damit sollen die Kostenvorteile für große Anlagen ausgeglichen werden. Deshalb wurden große Anlagen immer wieder formal in mehrere kleine Anlagen aufgeteilt, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Am 14. April hat die Clearingstelle EEG zum Thema „Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009“ eine Empfehlung abgegeben. Die vom Bundesumweltministerium unabhängige Clearingstelle EEG klärt Anwendungsfragen und Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Die unabhängige Einrichtung hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, mit dem das Aufteilen einer großen Anlage zur Erzeugung von Strom in mehrere kleine („Anlagensplitting“) verhindert werden soll. Damit wird die Auffassung des Bundesumweltministeriums bestätigt. Mehrere Anlagen werden danach nur dann für die Vergütungshöhe zusammengerechnet, wenn die jeweilige Konstellation zur Umgehung der Vergütungsstufen gewählt worden ist.

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen