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Bundeskabinett

KfW-Mittel, EnEV 2012 und Absetzbarkeit

Im Gebäudebereich sollen nach den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 6. Juni 2011 zur Beschleunigung der Energiewende auch in Zukunft wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts wichtige Elemente zur Steigerung der Energieeffizienz sein. Die Effizienzstandards für Gebäude sollen dazu „ambitioniert“ erhöht werden. Eine Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ist eine schrittweise Heranführung des Neubaustandards an den Niedrigstenergiegebäude-Standard bis 2020 mit der EnEV 2012 – soweit dies „im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist“. Ab 2012 sollen alle Neubauten des Bundes nur noch nach einem noch nicht veröffentlichten Niedrigstenergie-Standard errichtet werden. Die Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW werden von 936 Mio. Euro für 2011 auf 1,5 Mrd. Euro für 2012 bis 2014 erhöht. Die Regierung will prüfen, ob 2015 eine haushaltsunabhängige Lösung (z. B. weiße Zertifikate) eingeführt werden kann. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, soll alternativ zur Zuschuss- und Kreditförderung auch steuerlich angereizt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird (Qp =< 0,85 × Qp REF nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 und H‘T =< H‘T REF nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 und H‘T darf nicht höher sein als nach EnEV Anlage 1 Tabelle 2 unter Berücksichtigung des 40prozentigen Zuschlags gemäß ...

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