Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeisemanagement für zahlreiche Photovoltaik-Anlagen läuft zum Jahresende ab. Betroffen sind Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 und maximal 100 kW, die 2009, 2010 und 2011 in Betrieb genommen wurden. Spätestens zum 1. Januar 2014 müssen die Anlagen die gesetzlichen Anforderungen zum Einspeisemanagement erfüllen. Der BSW-Solar weist darauf hin, dass auch vermeintlich kleinere Anlagen unter die Nachrüstpflicht fallen können, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer großen zusammengefasst werden. Das kann passieren, wenn sich mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden.