Der Bundesrat billigte am 4. Juli 2008 in Berlin das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sowie einem Gesetz zur Liberalisierung des Strommesswesens. Inhaltlich basiert das EEG im Wesentlichen auf dem Erfahrungsbericht nach § 20 des bisher geltenden Gesetzes. Folgende Änderungen sind zu nennen: Der Anteil aus Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll im Jahr 2020 mindestens 30 Prozent betragen (Gesetzentwurf: 25 bis 30 Prozent). Die Vergütungssätze von Geothermieanlagen und die Anfangsvergütung von Offshore-Windenergieanlagen wurden angehoben. Durch die Einführung eines bis Ende 2015 geltenden Frühstarterbonus sollen in diesen Bereichen zusätzliche Anreize geschaffen werden, entsprechende Anlagen baldmöglichst fertigzustellen. Wichtige Änderungen gibt es auch bei der Photovoltaikförderung. Hierzu zählen eine schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009. Statt bisher 5 % p.a. bei Dachanlagen und 6,5 % p.a. bei Freiflächenanlagen beträgt die Absenkung nun bei Anlagen, die kleiner als 100 kW sind je 8 % in 2009 und 2010 sowie 9 % ab 2011. Größere Anlagen werden mit je 10 % in 2009 und 2010 sowie 9 % ab 2011 abgesenkt. Bei Freiflächenanlagen sind es je 10 % in 2009 und 2010 sowie 9 % ab 2011. Bei PV-Dachanlagen, die größer 1000 kW sind, liegt die Vergütung in 2009 bei 33,00 ct/kWh, die Degression ist gleich den Anlagen, die 100 kW unterschreiten. Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen. Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus v ...