Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Entwurf für eine HOAI-Novelle zurückgezogen. Er wies nichtreparable Schwächen auf und bedeutete eine faktische Abschaffung des Preisrechts. Nun muss sich beweisen, dass dem BMWi an einer vernünftigen Lösung im Sinne der Architekten und Ingenieure gelegen ist. Und das schnell, denn zum 28. Dezember 2009 muss die HOAI an das enge Korsett der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden. Sonst droht ein Blauer Brief aus Brüssel und damit die Entsorgung der HOAI durch eine Nichtreform. Wie man trotz Terminproblemen zu einer akzeptablen Lösung kommt, haben die Berufsstände dem BMWi bereits aufgezeigt: In einer ersten Stufe werden die Tafelwerte pauschal um zehn Prozent erhöht und gleichzeitig die HOAI auf Inländer beschränkt. Das ist die wesentlichste Konsequenz aus der umzusetzenden Europäischen Dienstleistungsrichtlinie. In einer zweiten Stufe wird dann der grundsätzliche Reformbedarf erledigt.