Das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung hat durch die anspruchsvollen Umweltanforderungen dafür gesorgt, dass die geförderten Technologien wirtschaftlicher und technisch fortschrittlicher werden. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Internet unter http://www.erneuerbare-energien.de abrufbar ist. Am 20. Januar 2007 wurden neue Förderrichtlinien und Fördersätze zum Marktanreizprogramm in Kraft gesetzt. Die Antragstellung erfolgt künftig zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet. Wegen der Verfahrensumstellungen können neue Anträge jedoch erst ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Wer 2006 einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann einen erneuten Antrag bis zum 31. Juli 2007 stellen. Mit der neuen Förderrichtlinie können auch innovative Technologien zur Emissionsminderung mit einem Innovationsbonus höher als bisher gefördert werden.