Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
BMU/BAFA

Neue KWK-Förderungen

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat seine Klimaschutzinitiative auf den Weg gebracht. Deren Bestandteile sind neben dem Programm zur Förderung von Vorhaben zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung und der Erweiterung des bestehenden Marktanreizprogramms für regenerative Wärme auch das Impulsprogramm zur Installation von Mini-KWK-Anlagen. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen am 01.07.2008 kann die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden. Der Zuschuss kann frühestens zum 01.09.2008 beim BAFA beantragt werden und zwar ausschließlich mit dem BAFA-Antragsformular, welches am 01.09.2008 auf der BAFA-Seite online bereitgestellt wird. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass der Auftrag für den Kauf oder die Installation der KWK-Anlage erst erteilt werden darf, nachdem der Zuschussantrag im BAFA eingegangen ist. Falls der Auftrag bereits vergeben oder die KWK-Anlage sogar schon installiert ist, ist kein Zuschuss mehr möglich. Planungsleistungen können und sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, denn mit dem Antrag sind dem BAFA auch fundierte Plandaten einzureichen. Die Anlagen müssen als wärmegeführt ausgelegt sein, das heißt der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage. Die KWK-Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, einen integrierten Stromzähler haben und außerdem über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können. Zusätzlich ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen