Die qualifizierte Haushaltssperre in Höhe von 115 Mio. Euro für das Marktanreizprogramm (MAP) ist vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 7. Juli aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde der am 3. Mai verkündete Programmstopp beendet. Ab dem 12. Juli nimmt das BAFA wieder Förderanträge (Achtung: Neue Antragsformulare) nach einer neuen Förderrichtlinie entgegen. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, Solarkollektoren, die ausschließlich zur Trinkwassererwärmung verwendet werden, luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel. Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich. Förderanträge für Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber noch kein Förderantrag gestellt werden konnte, werden grundsätzlich abgelehnt, wenn die Anlagen nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden. Dabei ist ohne Bedeutung, wann die Anlage in Betrieb genommen worden ist. Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können (voraussichtlich) ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als sechs Monate in Betrieb sind, wurden verlängert. Im Ber ...