Am 22. Februar ist ein novelliertes Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt in Kraft getreten. Die Änderungen im Überblick:
Rückwirkend zum 1. Januar 2010 wird der ursprünglich bis Ende 2009 befristete Kesseltauschbonus in reduzierter Form bis zum 30. Dezember 2010 fortgeführt. Mit dem Kesseltauschbonus wird eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlage gewährt, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen einen neuen Brennwertheizkessel (Öl, Gas) ausgetauscht wird. Künftig gibt es 400 Euro (bisher 750 Euro), wenn die Solarkollektoranlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung verwendet wird. Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung erhalten keinen Kesseltauschbonus mehr (bisher 375 Euro). Die Kombination einer Solarkollektoranlage und eines Biomassekessels bzw. einer effizienten Wärmepumpe erhält weiterhin den Kombinationsbonus von 750 Euro.
Bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern werden die Förderhöchstbeträge um 20 Prozent abgesenkt, die Förderung je Quadratmeter Wohnfläche bleibt jedoch unverändert. Im Einfamilienhaus wurden bisher bis zu 150 m² Wohnfläche mit einer Förderung bedacht, jetzt sind es nur noch 120 m². Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und wurden als Festbeträge neu gestaltet. Auch hier bleibt die Förderung je Quadratmeter Wohnfläche unverändert (bei gasbetriebenen Luft-/Wasser-Wärmepumpen erhöhen sich die Förder ...
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