Das Bundesumweltministerium hat die Förderungen im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) zum 15. März verbessert:
Thermische Solarkollektoren: (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m². Der bisher befristete Kesseltauschbonus wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
Biomassekessel: Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln, Voraussetzung: ein Staubemissionswert von maximal 15 mg/m³ (früher 50 mg/m³). Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro. Die Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Wärmepumpen: Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen von 1,3. Die För ...