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BAFA

Hydraulischer Abgleich gefordert

Seit dem 1. September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm. Die Anforderung gilt auch für Solarkollektoranlagen, wenn gleichzeitig ein Kesseltausch vorgenommen wird, d. h. wenn ein Nicht-Brennwertkessel gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht wird. Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2011 beim BAFA eingehen. Nicht entscheidend ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Privatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular nach Inbetriebnahme beim BAFA ein. Unter http://www.bafa.de (Unterpunkte Energie, Erneuerbare Energien, Biomasse) ist eine Liste der Pumpen verfügbar, die generell anerkannt werden. Sind im Wärmeerzeuger Pumpen der Effizienzklasse eingebaut, genügt die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis für die effiziente Umwälzpumpe.

http://www.bafa.de

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