Aufgrund europarechtlicher Bestimmungen sind ab dem 1. Oktober 2009 alle Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern auf Investitionszuschüsse im Rahmen des Marktanreizprogramms vor Vorhabensbeginn zu stellen. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Beantragung der Innovationsförderung gemäß der Richtlinien. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Für die beim BAFA zu stellenden Anträge ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA maßgeblich. Sind Planungen solcher Anlagen bereits vor dem 1. Oktober erfolgt, können für diese Vorhaben übergangsweise Anträge nach dem bisherigen Verfahren gestellt werden. Für Privatpersonen gilt auch nach dem 1. Oktober 2009 das einstufige Antragsverfahren.