Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in Auslegung der nach der Richtlinie an Beratungsberichte gestellten Mindestanforderungen eine neue aktualisierte Checkliste entwickelt. Auf ihrer Grundlage prüft das BAFA fachtechnisch die Qualität eingereichter Beratungsberichte. Es wird daher dringend empfohlen, diese Hilfestellung zu beachten. Die Möglichkeit zur Nachbesserung wird durch die Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen. Die Checkliste „Allgemeine Hinweise zum Mindestinhalt von Beratungsberichten nebst Checkliste des BAFA für Antragseingänge ab dem 1.10.2009“ kann auf der Webseite des BAFA heruntergeladen werden. Wir haben die Originalwebadresse für Sie etwas gekürzt.