Die Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung beziehungsweise zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme nach den Förderkriterien des Marktanreizprogramms (MAP), wird mit einem zusätzlichen Bonus von 750,- Euro gefördert. Jedoch nur, wenn ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwert-Heizkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ausgetauscht wird und für Anträge, die ab dem 24. Oktober 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen. Diese Änderung des Marktanreizprogramms gilt nicht für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller. Weiterhin gilt im MAP auch der Zuschuss von 105,- Euro pro qm installierter Bruttokollektorfläche für Solaranlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (Basisförderung). Die Antragstellung erfolgt über das Förderverfahren beim BAFA. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage einzureichen. Die Förderung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der vollständigen Antragsunterlagen beim BAFA.