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BAFA

Änderungen bei der Vor-Ort-Beratung

Angaben zum KfW-Effizienzhaus Für das Förderverfahren der Vor-Ort-Beratung benötigt das BAFA künftig zusätzliche Angaben. Um zu prüfen, ob das im Beratungsbericht angestrebte KfW-Effizienzhausniveau mit den empfohlenen Maßnahmen erreichbar ist, wird das sogenannte EBS-Prüftool genutzt, das die KfW im Rahmen der Online-Bestätigung zum Antrag bereitstellt. Das Tool ermöglicht einen Plausibilitäts-Check hinsichtlich der energetischen Anforderungen in den KfW-Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Nach dem Ausfüllen der Verwendungsnachweiserklärung zur Vor-Ort-Beratung wird automatisch das elektronische Formular „Angaben zum KfW-Effizienzhaus“ generiert, wenn das Ziel der Beratung ein förderfähiger KfW-Effizienzhausstandard ist. Als Bestandteil des Verwendungsnachweises ist das Formular in diesem Fall zwingend auszufüllen und beim BAFA einzureichen. Es wird empfohlen, auf Basis der berechneten energetischen Kennwerte zuvor selbst den Plausibilitäts-Check bei der KfW durchzuführen. Eine angepasste Checkliste zum Mindestinhalt von Beratungsberichten steht auf der Website der BAFA. Weitere Änderungen in der Checkliste betreffen Klarstellungen (insbesondere zu III.10 sowie IV.1 und 7) bzw. Ergänzungen (IV.11). Umstellung bei Inlandsüberweisungen Bei Inlandsüberweisungen von Zuschüssen im Rahmen des Förderprogramms Vor-Ort-Beratung kommt es im 1. Halbjahr 2013 zu einer Umstellung. Danach können Zuschüsse nur noch ausgezahlt werden, wenn dem BAFA auch die IBAN und der BIC der Bankverbindung bekannt sind. Sobald die entsprechende technische Anpassung erfolgt ist, werden di ...

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