Das Bundesumweltministerium hat die Fördermöglichkeiten für Klimaschutzkonzepte erweitert: Künftig sind auch Beratungsleistungen für kleine Kommunen förderfähig. Bis zu 15 Beratertage werden zu 65 % bezuschusst. Zusätzlich antragsberechtigt für eine Förderung von Klimaschutzteilkonzepten sind ab sofort kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften und private Unternehmen etwa für Projekte in Gewerbeparks. Die Fördersätze bleiben unverändert – maximal 65 % der Kosten werden vom Bund übernommen. Anträge müssen bis 31. März beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Kirchen und Hochschulen sind auch antragsberechtigt. Unterstützung bietet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH. Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Förderzusage erteilt wurde.