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Tätigkeitsfelder entscheidend für die Versicherungswahl

Berufshaftpflicht als Rundum-Sorglos-Paket

Die Empfehlung der dena (Anmerkung der Red.: siehe Beitrag „Richtig absichern“ auf S. 56 im GEB 09/2009), dass ein Ausweisaussteller eine reine Vermögensschadenhaftpflicht vorhalten sollte, ist völlig richtig. Wenn der Ener­gieberater allerdings das Feld der Ausweisausstellung verlässt, ist es besser, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt. Sie umfasst den Versicherungsschutz für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Unterschied zu einer gewöhnlichen Betriebshaftpflicht ist hierbei der reine Vermögensschaden automatisch mitversichert. Dies ist außerdem empfehlenswert, da es bei einer Energieberatung zu Schäden kommen kann, die man nicht eindeutig dem Bereich der Sach- oder der Vermögensschäden zuordnen kann. So können z.B. die Energiemehrkosten für eine fehlerhaft berechnete Dämmung dem Bereich des Vermögensschadens zugeordnet werden, wobei das Entfernen der Dämmung als Sachschaden ausgelegt werden kann. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine Betriebshaftpflicht in der Regel beratende und gutachterliche Tätigkeiten grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausschließt. Es nutzt wenig, wenn eine bestehende Betriebshaftpflicht um den reinen Vermögensschaden erweitert wird. Denn Personen- und Sachschäden sind weiterhin ausgeschlossen. Wer alle Facetten der Gebäudeenergieberatung anbietet, sollte eine Berufshaftpflicht abschließen. Am besten sollte eine Police gewählt werden, die das Bedingungswerk der „Architekten und Ingenieure“ als Grundlage hat. Dann besitzt man das „Rundum-Sorglos“ Paket. Dipl.-Kfm. (FH) Daniel Mau ...

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