Im letzten GEB-Newsletter berichteten wir, dass die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) von der neuen Bundesregierung fordert, Mitarbeiter von Stadtwerken förderrechtlich als neutrale Energieberater anzuerkennen (zum Artikel). Viele GEB-Leser reagierten mit einem Leserbrief. Das Angestellte von Stadtwerken unabhängig agieren können, sei schon wegen des Beziehungsgeflechts nicht glaubhaft: „Wer da noch an eine wirtschaftlich unabhängige Beratung glaubt, der verschließt seine Augen vor dem Lobbyismus der Energieversorger.“, schrieb uns ein Energieberater. Ein anderer: „Bei unseren Energieberatungen zeigen wir auf, wie der aktuelle Energieverbrauch wirtschaftlich um mindestens 30 %, meistens sogar um die Hälfte reduziert werden kann. Glauben Sie, dass das einem Stadtwerke-Mitarbeiter dauerhaft erlaubt wird?“ Oder: „So ein Unsinn. Das BAFA muss hart bleiben und darf keine Personen von Energieversorgern zulassen.“
Allgemeiner Tenor vieler Zuschriften war, dass durch die Beratung von Stadtwerken auffällig oft „alles in Ordnung, Sanierung nicht nötig“ als Ergebnis von Beratungen herauskomme. Einige Leser hatten auch Zeitungsausschnitte übermittelt. Und tatsächlich senden die, trotz erkanntem Modernisierungsbedarf bei den von der Tagespresse begleiteten Objekten, im Wesentlichen eine Botschaft: Abwarten. Mal weil Erdgas gerade günstig sei, mal weil zu viel Dämmung das Schimmelrisiko erhöhe, mal weil auf der Thermografie alles schön blau ist und mal weil künftig jeder sein eigens Blockheizkraftwerk zu Hause haben werde.
Andere äußerten geschäftliche Vorbehalte: „Wie soll jemand neutral beraten, wenn sein Arbeitsplatz direkt vom Verkauf leitungsgebundener Energie abhängt.“ „Selbst wenn die Stadtwerker neutral beraten würden – meistens wird das doch umsonst oder zu Dumpingpreisen angeboten und damit der gesamte Markt für Energieberatungen kaputt gemacht. Und jetzt verlangen sie dafür auch noch staatliche Fördermittel?“ „Stadtwerke sollten ihre Mitarbeiter in Energiefragen ausbilden und können auch Energiedienstleistungen wie Energieberatung anbieten, aber dann auf eigene Kosten, denn schließlich haben die Stadtwerke ja auch den Nutzen aus ihrer Beratung, z.B. Kundenbindung, Lastmanagement und Absatzsteuerung der Energieträger.“
Der Koalitionsvertrag geht übrigens nicht konkret auf die Forderung ein. Allerdings kündigt er eine „marktwirtschaftliche 1:1-Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie“ an, wodurch Energieanbieter höchstwahrscheinlich zur Beratung (oder zur Finanzierung der Beratung) der Kunden verpflichtet werden. GLR
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