„Die ketzerische Überschrift mit dem berüchtigten Bild-Zeitungsfragezeichen soll einleiten zu ein paar Gedanken über den Verbrauchspass, den man auch als Paradestück für Lobbyarbeit ansehen könnte.“
So beginnt ein Leserbrief von Alfred Heilmann, Ing.-Büro für Energieberatung und TGA Planung, an die GEB-Redaktion mit kritischen Anmerkungen über Verbrauchsausweise für Bestandsgebäude in der neuen EnEV.
Transparenz nicht erwünscht…
„Es ist soweit, die EnEV2007 der Bundesregierung vom 25. April und die Quasi-Bestätigung des Bundesrats vom 8 Juni haben die Zangengeburt Verbrauchspass festgeschrieben. Sie wird mindestens bis zur nächsten Novelle dafür sorgen, dass Millionen thermischer Ruinen auf ‚billigem’ Weg schöngerechnet werden können und so für 10 Jahre als Impuls für das Modernisierungshandwerk und als Generator für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen ausfallen. Die seitens der dena gebetsmühlenartig beschworene Transparenz der energetischen Gebäudequalität ist wohl doch nicht gewünscht .
…auch nicht im Verordnungstext
Dass bei der Verkündigung der EnEV die Softwarehäuser einen mehrseitigen Fragenkatalog hinsichtlich unklarer Regelungen hinterlassen haben, der bis heute der Beantwortung harrt, ist in Sachen EnEV nicht weiter überraschend. Auf die Vielzahl enervierender Fragen wurde zum Schluss von den Sachbearbeitern im Bauministerium nur noch gereizt reagiert. Man wird dazu also wieder auf ‚gebührenpflichtige’, als Kommentar getarnte Gebrauchsanleitungen warten dürfen. Verfasser dürften bereits mit unseren Steuergeldern entlohnte Staatsbedienstete sein.
Lizenz zum Gelddrucken für Abrechnungsdienstleister
Nicht nur, dass die Intentionen der EU-Gebäuderichtlinie und die Lippenbekenntnisse unserer First Lady (Effizienzverbesserung) damit krass unterlaufen werden – jetzt können auch wir Energieberater bis ca. Ende 2008 uns andere Beschäftigung suchen, zumindest was den Bedarfsausweis anbelangt. Den werden wohl nur wenige von Verkauf/Vermietung Betroffene bestellen, und den Verbrauchspass erledigen die Abrechnungsdienstleister auf Knopfdruck, eine echte Lizenz zum Gelddrucken und ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Energieberater. Hier wird auch gleich noch der Datenschutz untergepflügt, wenn dem Vernehmen nach Versorger Mieterverbrauchsdaten an Ausweisersteller herausgeben dürfen/müssen, gestützt auf die Rechtspflicht zur Vorlage des Ausweises (Beispiel Gasetagenheizungen).
Grobe Irreführung der Verbraucher
Dabei ist der Verbrauchspass bei Lichte betrachtet eine grobe Irreführung des Kauf-/Mietinteressenten. Bei den herrschenden Energiepreisen wird im Altbestand eher verhalten geheizt, wodurch thermische Ruinen ungerechtfertigt gut eingestuft werden. Die juristischen Implikationen sind noch gar nicht abzuschätzen. Man stelle sich vor: Für einem Eigentumswohnblock existiert ein Verbrauchspass, der dem Haus eine gute Einstufung attestiert. Da das physikalisch nicht stimmt, lässt ein Mieter einen Bedarfsausweis ausstellen, dessen Einstufung diametral zum Verbrauchspass landet. Vor Gericht können sich dann beide auf die Einhaltung der Regeln der Technik berufen? Oder hat das Machwerk gar nicht diesen Rang? Das zu klären ist wiederum eine Lizenz zum Gelddrucken für die Jurisprudenz.
Inwieweit die Haftpflichtversicherer uns Energieberatern Deckung gewähren, werden wir wohl bald über entsprechende Prämienanpassungen erfahren. Das alles vor dem Hintergrund, dass Tausende von hoffnungsvollen wie engagierten Energieberatern trotz der nicht geklärten Zulassungsmodalitäten eine Menge Geld zu Schulungsinstituten von eigenen Gnaden geschleppt haben.
Statt Ablehnung Gewinnmaximierung
Das Marktgeschehen hat bereits dazu geführt, dass der Verbrauchspass jetzt mit einem Startpreis von 1 Euro bei Ebay verramscht wird. Damit aber nicht genug. Mittlerweile haben auch an der DIN V 18599 beteiligte Fachleute alle Skrupel über Bord geworfen und pushen jetzt in einer gewagten Firmenmischkonstruktion aus privaten und quasi-öffentlichen Einrichtungen (Fraunhofer?) den Verbrauchspass per Internetausfüllschein. Fachleute, die eigentlich den Verbrauchspass aus Überzeugung ablehnen müssten. Dort sorgt er dann auch noch für laufende Einnahmen: Kein Kunde muss zu einem Software-Pflegevertrag überredet werden. Angesichts der hektischen Nachbesserungen über amtliche Bekanntmachungen in Sachen Klimadaten, Ausweislayout etc. wird es wohl kein Energieberater wagen, seine Software von vor vier Wochen ohne Update zu benutzen. Dabei ist noch gar nicht klar, wie die ausgelobte 10-jährige Gültigkeit vor dem Hintergrund laufender Nachbesserungen zu werten ist, Rechtsunsicherheit allenthalben.
Abschied von Effizienzverbesserungen?
Alles in allem eine höchst betrübliche Entwicklung, 10 Jahre Stillstand nach beinahe 5-jährigem Ringen um einen Energieausweis. Flankierend wirken dazu die Reduzierung der Fördermittel bei der Vor-Ort-Beratung und die drastische Erhöhung der KfW-Konditionen. All das sieht nicht aus wie ernstzunehmende Bestrebungen zur Effizienzverbesserung. Und die bei den Gipfeln ausgelobten Emissionsreduzierungen stehen damit wohl auch zur Disposition. Also, ist die Überschrift gerechtfertigt?“
Uns interessiert Ihre Meinung!
Transparenz nicht erwünscht…
„Es ist soweit, die EnEV2007 der Bundesregierung vom 25. April und die Quasi-Bestätigung des Bundesrats vom 8 Juni haben die Zangengeburt Verbrauchspass festgeschrieben. Sie wird mindestens bis zur nächsten Novelle dafür sorgen, dass Millionen thermischer Ruinen auf ‚billigem’ Weg schöngerechnet werden können und so für 10 Jahre als Impuls für das Modernisierungshandwerk und als Generator für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen ausfallen. Die seitens der dena gebetsmühlenartig beschworene Transparenz der energetischen Gebäudequalität ist wohl doch nicht gewünscht .
…auch nicht im Verordnungstext
Dass bei der Verkündigung der EnEV die Softwarehäuser einen mehrseitigen Fragenkatalog hinsichtlich unklarer Regelungen hinterlassen haben, der bis heute der Beantwortung harrt, ist in Sachen EnEV nicht weiter überraschend. Auf die Vielzahl enervierender Fragen wurde zum Schluss von den Sachbearbeitern im Bauministerium nur noch gereizt reagiert. Man wird dazu also wieder auf ‚gebührenpflichtige’, als Kommentar getarnte Gebrauchsanleitungen warten dürfen. Verfasser dürften bereits mit unseren Steuergeldern entlohnte Staatsbedienstete sein.
Lizenz zum Gelddrucken für Abrechnungsdienstleister
Nicht nur, dass die Intentionen der EU-Gebäuderichtlinie und die Lippenbekenntnisse unserer First Lady (Effizienzverbesserung) damit krass unterlaufen werden – jetzt können auch wir Energieberater bis ca. Ende 2008 uns andere Beschäftigung suchen, zumindest was den Bedarfsausweis anbelangt. Den werden wohl nur wenige von Verkauf/Vermietung Betroffene bestellen, und den Verbrauchspass erledigen die Abrechnungsdienstleister auf Knopfdruck, eine echte Lizenz zum Gelddrucken und ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Energieberater. Hier wird auch gleich noch der Datenschutz untergepflügt, wenn dem Vernehmen nach Versorger Mieterverbrauchsdaten an Ausweisersteller herausgeben dürfen/müssen, gestützt auf die Rechtspflicht zur Vorlage des Ausweises (Beispiel Gasetagenheizungen).
Grobe Irreführung der Verbraucher
Dabei ist der Verbrauchspass bei Lichte betrachtet eine grobe Irreführung des Kauf-/Mietinteressenten. Bei den herrschenden Energiepreisen wird im Altbestand eher verhalten geheizt, wodurch thermische Ruinen ungerechtfertigt gut eingestuft werden. Die juristischen Implikationen sind noch gar nicht abzuschätzen. Man stelle sich vor: Für einem Eigentumswohnblock existiert ein Verbrauchspass, der dem Haus eine gute Einstufung attestiert. Da das physikalisch nicht stimmt, lässt ein Mieter einen Bedarfsausweis ausstellen, dessen Einstufung diametral zum Verbrauchspass landet. Vor Gericht können sich dann beide auf die Einhaltung der Regeln der Technik berufen? Oder hat das Machwerk gar nicht diesen Rang? Das zu klären ist wiederum eine Lizenz zum Gelddrucken für die Jurisprudenz.
Inwieweit die Haftpflichtversicherer uns Energieberatern Deckung gewähren, werden wir wohl bald über entsprechende Prämienanpassungen erfahren. Das alles vor dem Hintergrund, dass Tausende von hoffnungsvollen wie engagierten Energieberatern trotz der nicht geklärten Zulassungsmodalitäten eine Menge Geld zu Schulungsinstituten von eigenen Gnaden geschleppt haben.
Statt Ablehnung Gewinnmaximierung
Das Marktgeschehen hat bereits dazu geführt, dass der Verbrauchspass jetzt mit einem Startpreis von 1 Euro bei Ebay verramscht wird. Damit aber nicht genug. Mittlerweile haben auch an der DIN V 18599 beteiligte Fachleute alle Skrupel über Bord geworfen und pushen jetzt in einer gewagten Firmenmischkonstruktion aus privaten und quasi-öffentlichen Einrichtungen (Fraunhofer?) den Verbrauchspass per Internetausfüllschein. Fachleute, die eigentlich den Verbrauchspass aus Überzeugung ablehnen müssten. Dort sorgt er dann auch noch für laufende Einnahmen: Kein Kunde muss zu einem Software-Pflegevertrag überredet werden. Angesichts der hektischen Nachbesserungen über amtliche Bekanntmachungen in Sachen Klimadaten, Ausweislayout etc. wird es wohl kein Energieberater wagen, seine Software von vor vier Wochen ohne Update zu benutzen. Dabei ist noch gar nicht klar, wie die ausgelobte 10-jährige Gültigkeit vor dem Hintergrund laufender Nachbesserungen zu werten ist, Rechtsunsicherheit allenthalben.
Abschied von Effizienzverbesserungen?
Alles in allem eine höchst betrübliche Entwicklung, 10 Jahre Stillstand nach beinahe 5-jährigem Ringen um einen Energieausweis. Flankierend wirken dazu die Reduzierung der Fördermittel bei der Vor-Ort-Beratung und die drastische Erhöhung der KfW-Konditionen. All das sieht nicht aus wie ernstzunehmende Bestrebungen zur Effizienzverbesserung. Und die bei den Gipfeln ausgelobten Emissionsreduzierungen stehen damit wohl auch zur Disposition. Also, ist die Überschrift gerechtfertigt?“
Uns interessiert Ihre Meinung!