Zu dem Beitrag So sehen Energieberater die BAFA-Förderung im letzten GEB-Infoletter schrieb uns Ulrich Fahr:
Auch ich stehe auf dem Standpunkt, dass das Verfahren der BAFA unglaublich mühsam und in der Konsequenz - insbesondere bei den Bearbeitungszeiten - einem Beratungsempfänger eigentlich nicht vermittelbar ist. Und auch ich bin überzeugt, dass der Zuschuss den Schreibkram kaum rechtfertigt.
ABER: Auch wenn mir viele Beratungsempfänger nach der Beratung bestätigen, dass sie das Honorar auch alleine getragen hätten, ist der Zuschuss für viele zunächst ein wichtiger Anreiz, die Beratung durchführen zu lassen. Dies mag angesichts der anstehenden Investitionssummen irrational erscheinen, muss aber ernst genommen werden. Wenn der ungeliebte BAFA-Mechanismus fällt, geht zweierlei verloren:
- der Anreiz, sich einerseits etwas Gutes zu tun und dabei Geld geschenkt zu bekommen und
- das Medium der Bekanntmachung: die Internetseite der BAFA, über die bei mir anfangs an die 90% aller Energieberatungen hereinkommen sind. Sicherlich nimmt mit den Jahren der Anteil der Weiterempfehlungen zu, aber gerade für Berater, die noch nicht so lange dabei sind, ist die BAFA-Liste enorm wichtig.
Wenn die BAFA-Förderung fällt, dürfte sich die Zahl der Energieberatungen dramatisch verringern, solange für den Wegfall der beiden genannten Punkte kein adäquater Ersatz gefunden wird. Wenn Energieberater in der Öffentlichkeit die Existenz des BAFA-Verfahrens in Frage stellen, sägen sie nicht nur an dem Ast, auf dem sie selber sitzen - dort sitzen auch andere. Niemand ist gehindert, Beratungen ohne BAFA zu machen, sollte aber bitte nicht durch unvorsichtige Bemerkungen in der Öffentlichkeit anderen Möglichkeiten verbauen.
Ein Punkt allerdings muss gegenüber dem BAFA mit Vehemenz vertreten werden: Die vom BAFA veröffentlichten „maximal zuschussfähigen Beratungskosten“ sind absurd niedrig. Meines Erachtens ist es - vom Mittelreihenhaus aus einem Guss abgesehen - nicht möglich damit gute Arbeit zu leisten und eine Familie zu ernähren. Eine ernsthafte Beratung, die dem Beratungsempfänger ermöglicht, qualifizierte Entscheidungen zu treffen, ist in diesem Rahmen einfach nicht zu erbringen. In der Regel sind Optimierungen auf unterschiedliche Förderprogramme erforderlich, Formulare für KfW und Landesmittel auszufüllen.
Daher haben sich folgerichtig in vielen Bereichen deutlich höhere Beratungshonorare eingebürgert. Die Berater, die höhere Honorare durchsetzen, dürfen nicht als „Wucherer“ dastehen, sie verlangen lediglich eine angemessene Bezahlung für gute, intensive Beratung. Mein Vorschlag lautet, entsprechend der HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen zu arbeiten: Beispielsweise sollte die Bezeichnung „maximal zuschussfähige Beratungskosten“ durch „Beratungshonorar Mindestsatz 450,- Euro, Höchstsatz 900,- Euro“ und einen festen Zuschuss von 300,- Euro ersetzt werden.
Ich halte es auch für außerordentlich wichtig, dass sich die politischen Entscheidungsträger mit der konkreten Situation der Energieberater auseinandersetzen. Sie müssen Rahmenbedingungen schaffen, die es Energieberatern ermöglichen, die Honorare zu nehmen, die für gewissenhafte Arbeit erforderlich sind.
Dipl.- Ing. Ulrich Fahr, freier Architekt, Reinbek
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