Bei der Energieberatung geht es um konkrete Gebäude an einem konkreten Ort mit einer genau ermittelbaren beheizten Wohn- oder Nutzfläche. Ist die EnEV dabei nützlich? Um Kosten von Maßnahmen bei einem Gebäude zu beurteilen, benötige ich belastbare Energiedaten. Dabei gehe ich vom klimabereinigten Verbrauch der letzten drei bis fünf Jahre und den Verlusten der vorhandenen Anlageteile aus. Den Bedarf, der aus der Hüllfläche unter Berücksichtigung realisierbarer Wärmegewinne resultiert, stimme ich auf den Verbrauch ohne Warmwasser ab.Die EnEV ergibt gleiche Werte für alle Klimazonen von Freiburg über Hof bis Kap Arkona. Die Energiebezugsfläche A
hat mit dem Gebäudevolumen zu tun. Aber diese Nutzfläche nach EnEV (AN= 0,32Ve) weicht erheblich von der beheizten Wohnfläche ab, die nach der Heizkostenverordnung maßgeblich ist. Bei den Wohngebäuden, die ich berechnet habe, variierte die reale Fläche zwischen dem 0,66- und 1,15-fachen der Nutzfläche A
.Die ominöse Nutzfläche tauchte erstmals in der Wärmeschutzverordnung 1995 (WSchV 95) zur Ergebniskosmetik auf, um einem Bundesland die Zustimmung zu erleichtern. Dr. W. Feist vom Passivhaus Institut in Darmstadt hat die zu hohen Ansätze für die inneren Wärmegewinne in der WSchV 95 gut begründet kritisiert. In die EnEV übernommen, ist das eine Stellschraube zum Aufhübschen der Ergebnisse.Die Berechnungen nach der aktuellen EnEV und der darauf basierenden Energieausweise erlauben für die in der DIN V 4701-10 enthaltenen Anlagen eine Klassifizierung, haben aber mit dem wohnflächenbezogenen Wärme- ...