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Antworten an GEB-Leser

Gute Frage!

Altisolierungen entfernen? Wir beraten eine Familie mit einem Haus Baujahr ca. 1984. In dem Haus ist zwischen Dach und Innenausbau eine Mineralstoffisolierung aus diesem Jahr. Unsere Frage: gibt es eine gesetzliche Bestimmung, dass die Altisolierung bei Sanierungsarbeiten zuerst entfernt werden muss, bevor die neue Isolierung nach dem heutigen Energiestand eingebracht wird? Wenn es dazu eine gesetzliche Bestimmung gibt, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wo wir diese finden können. Die Verwendung von künstlicher Mineralfaser wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In der Gefahrstoffverordnung steht unter § 26 Chemikaliengesetz – Herstellungs- und Verwendungsverbote: „Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 22 Abs. 3, krebserzeugende Mineralfasern verwendet.“ In Anhang IV Nr. 22 werden die Kriterien für die Verwendung von „biopersistenten Fasern“ konkretisiert. In den TRGS 521 steht unter Nr. 3.1: „(7) Seit dem 1.6.2000 dürfen alte Mineralwolle-Dämmstoffe nicht mehr hergestellt, vermarktet und verwendet werden (Anh. IV Nr. 22 GefStoffV2) und Chemikalienverbotsverordnung. Wegen des Verwendungsverbotes sind Tätigkeiten mit alten-Mineralwolle-Dämmstoffen daher nur noch im Zuge von Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten zulässig. (8) Wegen des Verwendungsverbotes dürfen auch ausgebaute alte Mineralwolle-Dämmstoffe grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden. Ausgenommen von dem Verbot der ...

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