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Vergaberecht: TGA-Verbände kritisieren angestrebtes Verbot von Klimaanlagen

Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellte neuen Verwaltungsvorschrift „AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung“ enthält eine Negativliste mit Produkten, die aus Umweltschutzgründen nicht beschafft werden dürfen. Dazu zählen unter anderem Multisplit-/VRF-Klimageräte mit mehr als zehn Kilowatt Nennkälteleistung, Flüssigkeitskühler mit mehr als zehn Kilowatt Nennkälteleistung, Kühl- und Gefriergeräte sowie sonstige stationäre und mobile Kälte- und Klimaanlagen mit halogenierten Kältemitteln. In einer Stellungnahme weisen drei Branchenverbände darauf hin, dass ein Verbot von Multisplit-/VRF-Systemen der hohen Energieeffizienz der Systeme nicht gerecht wird. Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, der Fachverband Gebäude-Klima und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe fordern, die Negativliste entsprechend anzupassen und die Passage zu streichen.

Verbände bemängeln einseitigen Blick auf Kühlbetrieb

„Tatsächlich wird das in der AVV formulierte Ziel – die Treibhausgasemissionen zu reduzieren – durch das Verbot von Multisplit-/VRF-Geräten nicht unterstützt, sondern eher behindert, weil gegebenenfalls Produkte mit geringerer Energieeffizienz beschafft werden müssen“, heißt es in einer gemeinsamen Presseinformation der Verbände. Zudem würden Multisplit-/VRF-Klimaanlagen heute nicht nur Kühlaufgaben erfüllen. Sie seien auch effiziente und kostengünstige Wärmepumpen und damit ein wesentliches Element für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Eine alleinige Fokussierung auf den Kühlbetrieb greife viel zu kurz: „An diese Anlagen werden höchste Effizienzanforderungen der Ökodesign-Richtlinie gestellt, weshalb sie im Heiz- und Kühlbetrieb hervorragende Effizienzen aufweisen.“ Diese könnten auf Systemebene von wassergeführten Anlagen gleicher Größe kaum erreicht werden. Um- und Nachrüstungen im Leistungsbereich dieser Produkte auf wassergeführte Systeme seien unter wirtschaftlichen Aspekten kaum darstellbar und würden den Zielen der Nachhaltigkeit widersprechen. Quelle: VDKF / jb