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Split-Klimageräte: Verbände warnen vor rechtswidrigem Verkauf

 In den warmen Sommermonaten wächst bei vielen der Wunsch nach einer Klimaanlage für den eigenen Wohnräume. In Baumärkten oder im Internet finden sich auch schnell vermeintlich günstige Angebote. Was viele nicht wissen: Den Einbau von Split-Klimageräten dürfen Privatpersonen nicht selbst vornehmen, das ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt. Grund: In den Klimageräten zirkuliert häufig ein treibhauswirksames Kältemittel, das bei unsachgemäßer Installation in die Atmosphäre entweichen könnte. „Deshalb schreiben sowohl die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung vor, dass Split-Klimageräte nur verkauft werden dürfen, wenn der Käufer dem Händler schriftlich nachweist, dass das Gerät von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut wird“, erklären verschiedene Klimatechnik-Verbände in einer Presseinformation. Und der Händler muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen können.

Fachbetriebe wollen selbst gekaufte Klimageräte häufig nicht einbauen

Baumärkte und Online-Händler weisen zwar in der Regel – oft versteckt im Kleingedruckten – darauf hin, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau vornehmen muss. Zum Teil finden sich auch Formulierungen, dass der Kunde dies mit dem Abschließen des Bestellvorgangs bestätigt. Den in den Verordnungen geforderten schriftlichen Nachweis der Kundschaft kann ein solcher Hinweis jedoch in keiner Weise ersetzen, bemängeln die Verbände. Insofern verstößt ihrer Ansicht nach ein Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen gegen geltendes Recht. Gleiches gilt für viele Einkäufe im Baumarkt, wenn die Kunden den vielfach angebotenen Installationsservice nicht in Anspruch nehmen. Den Fachverbänden sind viele Fälle bekannt, bei denen Endverbraucher:innen eine Klimaanlage im Internet oder Baumarkt gekauft haben, dann jedoch keinen zertifizierten Fachbetrieb finden, der ihnen diese Anlage einbauen will. Die ablehnende Haltung der Handwerksbetriebe können die Fachverbände nachvollziehen, weil sie beim Einbau dieser Geräte aus unbekannter Quelle und von fragwürdiger Qualität mit unkalkulierbaren Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden könnten. Der BIV – Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) fordern deshalb die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer auf, verstärkt gegen den illegalen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden. Quelle: Verbände / jb