Eisvitrinen können jetzt die süße Erfrischung gefördert kühlen. Die neue Kälte-Klima-Richtlinie hat steckerfertige Kühlmöbel in die Förderung aufgenommen. Mit dem Programm unterstützt das Bundesumweltministerium seit 2008 Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Zum 1. Dezember 2020 ist die aktualisierte Richtlinie in Kraft getreten. Sie gilt für Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln funktionieren.
Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie die Einbindung von Regenerativenergieanlagen. Zum Förderbudget bemerkt Pressesprecher Nikolai Hoberg vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Das BAFA hat in den vergangenen Jahren jährlich Fördermittel von rund 25 Millionen Euro ausgezahlt, wobei immer genügend Fördermittel zur Verfügung standen.“ Aufgrund steigender Antragszahlen sei für die Dauer der Richtlinie eine Steigerung des Fördermittelbudgets zu erwarten.
Was die Richtlinie an Neuem bringt
Die Richtlinie wurde hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet, formal gestrafft und erweitert. Erstmals kann auch der Lebensmitteleinzelhandel, zum Beispiel ein Dorfladen, einen Zuschuss für kleine Anlagen beantragen. So wurden Kälteanlagen bereits ab einem Kilowatt Leistung in die Förderung aufgenommen. „Eine Ausweitung der Förderung in der neuen Richtlinie hin zu kleineren Anlagen wurde im Wesentlichen durch folgende Punkte erreicht: Aufnahme steckerfertiger Kühlmöbel in die Förderung, Aufnahme von Direktverdampfungsanlagen, Öffnung der Förderung im Lebensmitteleinzelhandel von vorher CO₂ jetzt auch für alle anderen natürlichen Kältemittel“, erläutert Hoberg auf Nachfrage.
Anlagen ...
Abo-Inhalt
Kälte-Klima-Richtlinie
Bares für Kaltes
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.