Typisches Merkmal der Altenburger Vierseithöfe, einer Hofform in Ostthüringen, sind Toreinfahrten oder gar Torhäuser, Laubengänge und Bohlenstuben mit Umgebinde im Erdgeschoss – und natürlich der vierseitig von Gebäuden umschlossene Innenhof. Diese historischen Gehöfte, deren Bauform etwa 1560 aufkam und die sich über mehrere Jahrhunderte bis zu ihrer Blüte Ende des 19. Jh. fortsetzte, sind ein bedeutender Bestandteil der regionalen Identität im Altenburger Land. Grundlage dafür waren die fruchtbaren Böden der Region, eine nachhaltige Bewirtschaftung und das Gesetz der Unteilbarkeit der Höfe (Anerbenrecht). Heute existieren in Thüringen keine Anerbenregelungen mehr, und viele Höfe haben ihre landwirtschaftliche Funktion, oft auch den ernährenden Grund und Boden, verloren. Um dieses Kulturgut zu erhalten, braucht es zukunftsfähige Nutzungskonzepte, die es ermöglichen, gerade auch im privaten Rahmen die Höfe generationsübergreifend als lebenswerte Quartiere zu entwickeln. Derartige Gemeinschaften können umfangreiche Synergien freisetzen und gleichzeitig die Daseinsvorsorge in den ländlichen Regionen sichern.
Erhalt von Baukultur und örtliche Energieversorgung
Ein solches Konzept verfolgt auch die Hofgut Erler GbR, um den letzten noch verbliebenen Hof seiner Art im Trebener Ortsteil Plottendorf für die kommenden Generationen zu erhalten. Der nach einer Erbauseinandersetzung aufgesetzte Gesellschaftervertrag soll hierfür die rechtliche Grundlage sein. Er soll das Risiko einer Teilung bei späteren Erbfällen reduzieren und eine gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Vierseithofes regel ...
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Sonnenseite eines Vierseithofes
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