Guten Tag,
Ich möchtes das Haus meines Vaters übernehmen. Es ist ein Fachwerkhaus aus dem 19. Jh. und steht unter Denkmalschutz.
Wenn ich das Haus übenehme, wElche Sarnierungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden?
Das Dach ist 1995 gedämmt worden, im Keller befindet sich eine ÖLHEIZUNG von 1995 im Gebäude. Die Wohnfläche berträgt 120 qm.
2 Antworten
Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel sind im Gebäudeenegiegesetz GEG im §47 geregelt.
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