Angenommen meine Kommune hat die Wärmeplanung abgeschlossen und in unserer Straße wird es keine Fernwärme geben: Muss ich dann, ab dem darauffolgenden Monat, bei der Erneuerung der Heizung in einem vorhandenen Haus die 65% erneuerbare Energie einhalten?
5 Antworten
Danke für Ihre eindeutige und klare Antwort!
Gilt in dem genannten Fall nicht die Übergangsfrist von 5 Jahren, nach deren Ablauf erst die 65 Prozent nachgewiesen werden müssen?
§71i ) ".......kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine alte Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen des § 71 Absatz 1 erfüllt.
Das ist das Modell der "Gebrauchtheizung"... in der Tat hat man dann 5 Jahre Aufschub..Was "eine andere Heizungsanlage" heisst, weiß ich auch nicht. Ich denke, dass gilt für den Fall der Havarie und gleichzeitig langen Wartezeiten für eine neue Heizungsinstallation. In 2023 gab es nicht genug Wärmepumpen und andere Systeme, Handwerker waren Mangelware. Mittlerweile sieht es ja anders aus ... Und für Etagenheizungungen gibt es ebenfalls Ausnahmen....
Moin Kollg. Lorenzen,
bei uns hier im süd-östlichen Deutschland sind Handwerker immer noch Mangelware !
Gibt´s den Handwerker , der innerhalb von sagen wir mal 14 Tagen EE-Maßnahmen realisieren kann .
Das wäre ja schön für uns.
MFG RR
Die 65% Anforderung gilt seit Inkrafttreten des neuen Gebäude-Energie-Gesetzes - global für alles. Es gab nur eine "aufschiebende Klausel" mit Fristenlösung, solange keine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht wird. Sobald das geschehen ist, tritt Satz 1) uneingeschränkt in Kraft. Also : Ja !