Hallo,
weiß jemand hierzu was?
Ein bisher ungedämmtes Gebäude (Werkstattgebäude) soll zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden.
Die vorhandene Gebäudehülle:
schlimmer gehts nimmer, keine Dämmung an Wänden, Boden und Dach, einfachverglaste Fenster.
Und hie die Frage:
Welchen energetische Anforderungen sind zu erfüllen?
Ich tippe mal drauf, dass man sich vielleicht von den Vorgaben des GEG befreien lassen kann (lt. GEG §102)?
Aber es muss doch bestimmt dennoch ein Minimum an Wärmeschutz einzuhalten sein, oder?
Hat hier jemand von euch entsprechende Erfahrungen, oder weiß wo ich nachgucken kann?
2 Antworten
Hallo RR,
in diesem Fall bin ich tatsächlich der Architekt und der EEE.
Ich denke, dass es darauf rauslaufen wird: Befreiung lt. GEG§102, aber Einhalten des Mindestwärmeschutzes nach 4108, bzw. natürlich besser, wenns geht.
Gruß
Holger
Moin,
was willst Du jetzt von uns hören...! Bist Du auch der Architekt oder nur der EEE.
Es gilt die BO deines Landes, das GEG und weitere...... und auch "Arbeitsstättenrecht"! Da sollte Dir der
Dein Bauherr und oder auch Dein Architekt schon mal die BASIC`S vorlegen können. Abweichungen sind
sicher möglich und da wirst Du auch nicht drumherum kommen. Politisch gewollt sind die sowieso, da der
Planungsprozess auch noch unter Zeitdruck steht !
Für mich wäre hier der Mindestwärmeschutz (besser wäre sicher auch ein mehr an Wärmeschutz) ..dringlich,
in Verbindung mit einer guten Haustechnik sollte das vorerst machbar sein.
In die HABECKSCHE 5 JAHRESPLANUNG passt das aber nicht wirklich !
Wer ist denn dann für den ganzen baulichen/anlagentechn. Kram in der Haftung ?!
MFG RR