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Umbau eines ungedämmten Gebäudes zur Flüchtlingsunterkunft, Vorschriften?

Hallo,

weiß jemand hierzu was?

Ein bisher ungedämmtes Gebäude (Werkstattgebäude) soll zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden.

Die vorhandene Gebäudehülle: 

schlimmer gehts nimmer, keine Dämmung an Wänden, Boden und Dach, einfachverglaste Fenster.

 

Und hie die Frage:

Welchen energetische Anforderungen sind zu erfüllen?

Ich tippe mal drauf, dass man sich vielleicht von den Vorgaben des GEG befreien lassen kann (lt. GEG §102)?

Aber es muss doch bestimmt dennoch ein Minimum an Wärmeschutz einzuhalten sein, oder?

Hat hier jemand von euch entsprechende Erfahrungen, oder weiß wo ich nachgucken kann?

2 Antworten

Moin,

was willst Du jetzt  von uns hören...!  Bist  Du auch der Architekt  oder nur der EEE.  

Es gilt  die BO deines Landes, das GEG  und weitere...... und  auch "Arbeitsstättenrecht"!  Da sollte Dir der 

Dein Bauherr  und oder auch Dein Architekt schon mal die BASIC`S    vorlegen können. Abweichungen sind  

sicher möglich  und da wirst Du auch nicht  drumherum kommen.  Politisch gewollt sind die sowieso, da  der 

Planungsprozess auch noch unter Zeitdruck steht !

Für mich wäre hier der Mindestwärmeschutz  (besser wäre  sicher auch  ein mehr an  Wärmeschutz)  ..dringlich,

 in Verbindung mit einer guten Haustechnik  sollte  das vorerst  machbar  sein. 

In die  HABECKSCHE  5 JAHRESPLANUNG  passt das aber nicht wirklich !

Wer ist denn dann  für den  ganzen baulichen/anlagentechn.  Kram   in der Haftung  ?!

 

MFG  RR

 

Hallo RR,

in diesem Fall bin ich tatsächlich der Architekt und der EEE.

Ich denke, dass es darauf rauslaufen wird: Befreiung lt. GEG§102, aber Einhalten des Mindestwärmeschutzes nach 4108,  bzw. natürlich besser, wenns geht.

Gruß

Holger

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