Hallo,
Mir ist aufgefallen, dass bei einem einfachen Schichtaufbau mit Innenputz, Porenbeton, Kerndämmung mit MiWo und Außenklinker eine eine Warnung in Hottgenroth auftritt, da in der Diffusionsberechnung gemäß DIN 4108-3 stets eine zu hohe Tauwassermenge von über 1,0kg/m2 bzw 0,5kg/m2 an kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten (Schichtgrenze Dämmung/Außenschale) ausfällt.
Das wundert mich nun doch, weil die Kerndämmung dieser Art ja tausendfach ausgeführt wird.
In der 4108-3 steht unter 5.3, dass für bestimmte Aufbauten kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Darunter der Fall "Verblendmauerwerk nach DIN 1996-1-1".
Gilt das auch für ein Mauerwerk mit nachträglicher Hohlschichtdämmung? Recht es in der Baubegleitung, den Mindestwärmeschutz nach 4108-2 sicher zu stellen?
Viele Dank!
6 Antworten
Bei der ursprünglichen Konstruktion gibt es ja an der Stelle eine Hinterlüftungsebene. Diese wird dann mit Dämmung gefüllt. Das ist bauphysikalisch ein komplett anderer Wandaufbau. Da würde ich mich nicht auf die Norm beziehen mit dem Verweis auf einen Wandaufbau, der Deinem nicht entspricht.
Was besagt denn der Fall "Verblendmauerwerk nach DIN 1996-1-1"?
Deine Gedanken zum Thema Kerndämmung/Einblasdämmung bei zweischaligem Mauerwerk sind mir auch aufgekommen. Bei ubakus ist ein noch akzeptabler Aufbau im Altbau schwerer Kalksandstein über 1600kg/m³ als Innenschale (µ=15/25), Einblasdämmung Steinwolle (hydrophob, diffusionsoffen µ=1) und recht diffusionsoffener Mauerwerkziegel (µ=5/10). Bei diffusionsoffener Innenschale wie auch Außenschale schlägt die Tauwasseranzeige aber total aus und springt auf 1,5kg/m².
Aber die Randbedingungen gemäß Glaser mit den -5°C Außentemperatur über 90 Tage sind auch sehr zu hinterfragen als Tauperiode. Oder dienen diese als Sicherheitspuffer/Worstcase bei hoher Feuchtigkeitsbelastung durch die Nutzer.
Diesen Fall hat z. B. das IPEG-Institut untersucht und eine Expertise dazu herausgegeben:
https://www.ipeg-institut.de/index.php?article_id=120
Zusätzlich mal "IPEG Kerndämmung von Hohlwänden" googeln, da ist noch eine lesenswerte pdf.
Wichtig ist vor allem der Dämmstoff. Dieser muss bauaufsichtlich zugelassen sein, also geprüft und zur Verwendung für Kerndämmung zugelassen. Das sollte vor Ausführung vom Sachverständigen geprüft werden.
Habe noch nie ein Problem mit Schimmelbildung nach Kerndämmung gehabt (seit 2008 tätig).
VG
Das ist ein klasse Artikel und gut verständlich auf den Punkt gebracht. Vielen Dank!
Bei dem Artikel geht es um Einblasdämmung bei zweischaligem Mauerwerk. Dies ist zu unterscheiden mit modernem Mauerwerk mit einer tragenden Innenschale und außen z.B. einem Sichtmauerwerk und dazwischen Mineralwollfilz ohne Luftschicht. Darauf bezieht sich nämlich die Expertise nicht. Auch ist die Expertise hinsichtlich Mauerwerk ohne Schlagregenschutz oder bei dampfdichten Außenanstrichen zu hinterfragen.
Das Glaser Verfahren ist dazu einfach nicht geeignet