Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei einem großen Bürogebäude von 1933 ist eine abgehängte Decke unter dem Flachdach vor Jahren eingebaut worden. Platz zum Flachdach ca. 60 cm. Darüber warm. Die Decke besteht nur aus dünnen Akustikplatten 62,5 x 62,5 cm. Ich meine, dass die Systemgrenze natürlich das Dach ist, somit keine oberste Geschossdecke vorhanden ist und der § 47 nicht zur Anwendung kommt.
Allerdings ist das nur meine Meinung. Steht das irgendwo, dass eine abgehängte Decke keine oberste Geschossdecke ist. Ich finde nichts konkretes. Aus § 31 BauoNW ist das nicht richtig rauszulesen. Weiß jemand Rat? Es geht hier um QM/UM der betreffenden Firma.
Gruß Klaus
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