Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Sommerlicher Wärmeschutz bei KfW-55

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zum sommerlichern Wärmeschutz im Rahmen eines KfW-55-Effizienzhauses (NWG).

Seit dem 1.07. ist der som. WS nach DIN 4108-2 auch im Rahmen eines KfW-Effizienzhauses verpflichtend und nicht mehr nur nach dem GEG. Bei Nichtwohngebäuden (z.B. Bürogebäuden) ist es meistens so, dass die erhöhte Nachtlüftung in der Berechnung nicht angesetzt werden kann, da diese auf Grund einer fehlenden Lüftungsanlage bzw. nachts ausgeschalteter Lütungsanlage nicht gegeben ist. Fensterlüftung kommt im Vergleich zum Wohngebäude aus Einbruchsschutzgründen, Starkregen etc. nicht in Frage. Häufig ist in einem Bürogebäude aber eine Klimaanlage vorhanden. Diese ist meines Wissens aus Energieeffienz-Gründen in den Berechnungen nicht ansetzbar. Zusätzlich bietet das Sonneneintragskennwertverfahren keine Möglichkeit derartige Verbesserungen zu berücksichtigen. Weiß jemand eine Lösung oder ob eine Klimaanlage in den Berechnungen angesetzt werden darf?

Habt Ihr damit Erfahrung? Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen.

Viele Grüße

Antworten

um zu antworten.