Hallo zusammen...
Ich hätte eine Frage bezüglich GEG. Ein Kunde hat ein Haus gemietet und lebt dort seit dem Jahr 2006. Das Gebäude ist Baujahr 1970, also dementsprechend energetisch schlecht. Hat der Vermieter dann eine Sanierungspflicht für Dach bzw. oberste Geschossdecke, Heizung etc.?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße an alle hier...
2 Antworten
Hallo,
die Frage , hat sich ja schon des öftern gestellt, und wurde so beantwortet :
Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Die Nachrüstpflicht für die Dachbodendämmung entfällt immer dann, wenn oberste Geschossdecke oder Dach den Mindestwärmeschutz erfüllen. Dieser Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert. Beim Baujahr Ihres Hauses ist also davon auszugehen, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt wird.
Wenn Sie den U-Wert Ihrer obersten Geschossdecke genauer wissen möchten, kann Ihnen ein Energieberater, Architekt oder Bauphysiker weiterhelfen. Wenn Sie den genauen Aufbau Ihrer Geschossdecke kennen, können Sie den U-Wert auch selbst mit einem U-Wert-Rechner ermitteln.
Einfach mal selbst ins GEG schauen, da steht es nämlich:
Dach/Decke
Heizung