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Pflichtberatung bei Einbau einer Gas- oder Ölheizung nach dem 01.01.2024: Wohin mit ausgefüllten Formular?

Wer soll das ausgefüllte Beratungsformular https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/pflichtinformation-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=2

aufbewahren oder an welche offizielle Stelle/ Behörde soll es geschickt werden?

1 Antwort

Ein Exemplar der Hausbesitzer, eins der Berater.

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