Hallo zusammen - im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist eine grundsätzliche Fragestellung aufgekommen und ich hoffe zu meine Fragestellung hier Unterstützung zu bekommen.
Es handelt sich im vorliegenden Fall um die Anforderungen nach GEG, die an ein Bestandsgebäude aus dem Jahr 1971 gestellt werden, welches im Zuge einer Nutzungsänderung von einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude zu einem Wohngebäude gewandelt werden soll.
Da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, ist der Energieeinsparnachweis meiner Einschätzung nach vorgeschrieben, habe hierzu im GEG jedoch keinen Passus finden können.
Bedeutet dies darüber hinaus, dass für alle Bauteile der Mindestwärmeschutz nach GEG Anlage 7 einzuhalten sind, oder nur für die Bauteile, die auch angefasst werden (z.B. Fenster und Dach)? Der Bauherr hat nicht vor, die Außenwände zum jetzigen Zeitpunkt energetisch aufzuwerten.
Für die Unterstützung vorab meinen Dank!
VG
Bernhard Lang
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