Hallo zusammen,
Ich sitze immer wieder vor diesem Problem: Fenstertausch im ungedämmten Altbau bzw. Denkmal. Für den Nachweis des Mindestwärmeschutzes durch den fRsi Nachweis für Laibung und Sturz finde ich fast immer eine Lösung. Im Brüstungsbereich wird das komplexer, in der Regel finde ich hier bei Kunststofffenstern und bestehen bleibenden raumseitigen Fensterbänken keine Möglichkeit, den fRsi >= 0,7 nachzuweisen. Hat hier jemand ein Best Practice, was er*sie teilen kann?
Danke vorab!
Viele Grüße
L. König
um zu antworten.
Antworten