Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Glasbausteine nach Anlage 7 GEG

Halo zusammen, hat jemand Erfahrungen, wie mit Glasbausteinen bei Sanierungen nach ANlage 7 GEG umgegangen wird? nach welcher Zeile sind diese zu beurteilen - kommt das darauf an, durch was diese ersetzt werden?

Also bspw. bei Ersatz durch Aufmauerung und Dämmung nach Zeile 1a Anlage 7 GEG

Bei Ersatz durch neue Fenster nach Zeile 2a Anlage 7 GEG

Bei Ersatz durch Pfosten-Riegel-Konstruktion nach Zeile 2d Anlage 7 GEG

Ist das eine sinnvolel Vorgehensweise? 

Leider ist mir keine klare Definition oder Anwendung in diesem Fall bekannt. Falls jemand hier Erfahrungen oder Auslegungshinweise etc. hat, wäre ich über einen Hinweis dankbar. 

VG

2 Antworten

Der Endzustand muss Anlage 7 einhalten, je nachdem, was gemacht wird (Fenster oder Wand oder...).

Vielen Dank!

Antwort auf von info@landgraf-…

um zu antworten.