Hallo zusammen...
Ich habe eine Anfrage von einem Hotel für einen Energieausweis. Darf ich als Gebäudeenergieberater HWK für Wohngebäude solch einen Energieausweis für ein Hotel ausstellen? Oder ist ein Hotel schon zu viel gewerblich und somit als Nichtwohngebäude anzusehen?
Ich weiß, die Frage klingt erstmal doof, weil ja drin gewohnt wird...?! ;-)
Vielleicht weiß ja jemand was genaues dazu...?!
Viele Grüße an alle hier...
2 Antworten
Alles klar... Danke für die ausführliche Rückmeldung... 👍
um zu antworten.
Ein Hotel wird in der Regel als Nichtwohngebäude klassifiziert, da es überwiegend gewerblich genutzt wird.
Ein Hotel fällt in der Regel unter die Kategorie Nichtwohngebäude, da der überwiegende Teil der Nutzung gewerblich ist und es sich nicht um dauerhaften Wohnraum handelt, sondern um temporäre Unterbringung von Gästen.
Siehe auch: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Bauen/Glossar/ni…
Wenn du als Gebäudeenergieberater HWK für Wohngebäude qualifiziert bist, darfst du nur Energieausweise für Wohngebäude ausstellen.
Für Nichtwohngebäude, zu denen auch Hotels zählen, ist eine spezielle Qualifikation erforderlich, die in der Regel für Energieberater nach §21 EnEV (oder aktuell GEG) für Nichtwohngebäude erteilt wird. Diese Qualifikation beinhaltet spezifisches Wissen, um die Anforderungen an Nichtwohngebäude hinsichtlich Energieeffizienz korrekt zu bewerten.
Falls du also nicht die zusätzliche Qualifikation für Nichtwohngebäude hast, wäre es ratsam, den Auftrag an einen Kollegen oder eine Kollegin weiterzugeben, der oder die diese Berechtigung hat.