In einem Mehrfamilienhaus (10 WE) sind 10 gasbetriebene Trinkwarmwasser Durchlauferhitzer installiert. Im Keller steht ein zentraler Wärmeerzeuger (im Moment gasbetrieben) für alle 10 Wohnungen.
Meine Frage ist, ob diese nach GEG genauso wie Gasetagenheizungen getauscht werden müssen, wenn es das Gesetzt fordert.
Die Lösung könnten ja 10 stck. elektronisch geregelte Durchlauferhitzer sein, die nach und nach installiert werden.
1 Antwort
um zu antworten.
Habe in den Begriffsbestimmungen des GEG folgendes gefunden:
§3 , 14a. …„Heizungsanlage“ eine Anlage zur Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser oder einer Kombination davon…
Demnach müssten Gasdurchlauferhitzer den gleichen Fristen, wie Etagenheizungen oder Kombithermen unterliegen.
Was meint ihr? Danke.